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Es sollen individuelle, gemeindeintegrierte Wohnformen geschaffen werden, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, soweit wie möglich eigenständig und selbständig leben zu können.
Der Staat fördert den Neu- und Umbau von stationären Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung.
Gefördert werden Grundstücks-, Bau- und Baunebenkosten gemäß §§ 5 bis 8 der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV) (= Gesamtkosten).
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die staatliche Einrichtung beträgt je nach Art der Einrichtung bis zu 70 Prozent der jeweils zuwendungsfähigen Kosten.
Synonyme: Behindertenheime, Eingliederungsheime, Fachpflegeheime, Förderung Behindertenheime, Heime für behinderte Menschen, Wohnbauförderung, Wohnheim, Wohnpflegeheime, Wohnraumförderung, Wohnungsbauförderung
Lebenslagen: Bauplanung, Erleichterungen und Hilfen für behinderte Menschen, Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Finanzielle und sonstige Hilfen, Gesundheit und Fürsorge
Autor: Super-Admin
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.