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Jährlich wird in Deutschland eine Statistik über die Höhe der finanziellen Leistungen für die Entwicklungszusammenarbeit erhoben. Diese Erhebung führt das Statistische Bundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durch.
Für die Erstellung der jährlichen Statistik werden sowohl öffentliche Leistungen als auch Leistungen für die private Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt. Damit die deutschen Leistungen so umfassend und realistisch wie möglich abgebildet werden können, ist das Statistische Bundesamt auf die freiwillige Meldung von privaten Leistungen angewiesen.
Synonyme: DAC, Datenerhebung, Eigenmittel, Entwicklungsausschuss, Entwicklungszusammenarbeit, Geberländer, Leistungen, Nichtregierungsorganisationen, NRO, ODA, OECD, Private Leistungen, Spenden, Statistik
Lebenslagen: Statistische Erhebungen und Meldepflichten
Autor: Super-Admin
Über das Webformular in IDEV können Sie Ihre Meldung zugangsfrei eingeben und online an das Statistische Bundesamt zustellen.
Über das Webformular in IDEV können Sie Ihre Meldung zugangsfrei eingeben und online an das Statistische Bundesamt zustellen.
Die Erhebung erfolgt jährlich im Frühjahr für das vorangegangene Berichtsjahr. Die Frist zur Meldung der Daten ist grundsätzlich der 31. März des laufenden Jahres. Bitte erfragen Sie die Möglichkeit eventueller Fristverlängerungen zur Meldung Ihrer Daten für das aktuelle Geschäftsjahr beim Statistischen Bundesamt.
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.