Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Um als Stelle für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen anerkannt zu sein, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ändern sich diese Voraussetzungen bei Ihnen, müssen Sie das dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) unverzüglich mitteilen. Dazu zählen insbesondere die folgenden Änderungen:
Das BfS prüft, ob Ihre Anerkennungsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt sind. Falls erforderlich, kann das BfS weitere Nachweise von Ihnen verlangen.
Nach der Prüfung Ihrer Änderungen erhalten Sie vom BfS einen Änderungsbescheid oder ein Bestätigungsschreiben.
Bewertet das BfS Messgeräte und Verfahren im Anerkennungsverfahren für nicht geeignet, dürfen Sie diese nicht für Messungen bereitstellen oder anwenden.
Synonyme: §155, § 155, 222Rn, Aktivitätskonzentration, Änderung von Verfahren, anerkannte Stelle, Bestimmte Messstelle, BfS, Bundesamt für Strahlenschutz, Nachmeldung von Geräten, Personalwechsel, Radon, Radon-222, Radon am Arbeitsplatz, Radonmessung, Radonmetrologie, Strahlenschutzgesetz, Strahlenschutzverordnung, StrlSchV
Lebenslagen: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Autor: Super-Admin
Sie sind eine anerkannte Stelle für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen, aber Ihre Voraussetzungen zur Anerkennung ändern sich? Dann müssen Sie das dem Bundesamt für Strahlenschutz melden.
Als anerkannte Stelle müssen Sie dem BfS Änderungen unverzüglich mitteilen.
Wenn Sie den Namen oder die Rechtsform Ihrer Organisation ändern:
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.