Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier

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Sterbegeld aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Erhalt

Sie erhalten Sterbegeld, wenn Sie die Bestattung einer Person bezahlt haben,

  • die bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft unfallversichert war und
  • die infolge eines Versicherungsfalls gestorben ist. Dazu gehören:
    • Arbeitsunfälle
    • Wegeunfälle und
    • Berufskrankheiten

Sie erhalten Sterbegeld auch dann, wenn zum Beispiel wegen Verschollenheit keine Bestattung stattgefunden hat. Dazu gehören:

  • Witwen oder Witwer,
  • Kinder,
  • Stiefkinder,
  • Pflegekinder,
  • Enkel,
  • Geschwister,
  • frühere Ehegatten oder -frauen,
  • Verwandte der aufsteigenden Linie, also:
    • Eltern
    • Großeltern
    • Eltern von nichtehelichen Kindern
    • Adoptiveltern und
    • gegebenenfalls Ur-Großeltern

Aber auch Personen, die nicht zur Familie gehören, können Anspruch auf Sterbegeld haben, wenn sie die Bestattung bezahlt haben.
Die Höhe des Sterbegelds entspricht

  • für Hinterbliebene: einem Siebtel der zum Zeitpunkt des Todes geltenden sogenannten Bezugsgröße. Diese errechnet sich aus dem Einkommen aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • für Personen, die nicht zur Familie gehören: den tatsächlichen Kosten der Bestattung und ist maximal so hoch wie das Sterbegeld für Hinterbliebene.

Synonyme: Beerdigungskosten, Bestattungskosten, Geldleistung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, Leistung bei Tod, Leistung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, Leistung nach dem Tod, Sterbegeld, SVLFG

Lebenslagen: Finanzielle und sonstige Hilfen

Autor: Super-Admin

Fristen:

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
  • Klage vor dem Sozialgericht

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

BeerdigungskostenBestattungskostenGeldleistung der landwirtschaftlichen Unfallversicherunggesetzliche UnfallversicherungLeistung bei TodLeistung der landwirtschaftlichen UnfallversicherungLeistung nach dem TodSterbegeldSVLFG

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.