Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

Bayern- portal

Ansprech-

partner

Sterbeurkunde; Beantragung

Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.

Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:

  • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie
  • die Nachlassabwicklung
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

Sie können die Sterbeurkunde in verschiedenen Formen erhalten:

Synonyme: Abschrift einer Urkunde, Ausdruck aus dem Personenstandsregister, Ausstellung Urkunde, Beglaubigte Abschrift, Eltern, Großmutter, Großvater, Internationale Sterbeurkunde, Mehrsprachiger Auszug, Mutter, Personenstandsbescheinigungen, Personenstandsrecht, Personenstandsurkunde, Standesamtsangelegenheiten, Sterbeurkunde beantragen, Sterbeurkunde bestellen, Todesfall, Urkunde beantragen, Urkunde Standesamt, Vater, Verwandte

Lebenslagen: Anzeige des Sterbefalls, Urkunden

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können eine Sterbeurkunde online beantragen.

Sterbeurkunde

Fristen:

Sterbeurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu 30 Jahren nach der Beurkundung im Sterberegister beim Standesamt angefordert werden. Für ältere Einträge ist das Archiv der Gemeinde zuständig, zu der das Standesamt gehört.

Rechtsbehelf:

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

Abschrift einer UrkundeAusdruck aus dem PersonenstandsregisterAusstellung UrkundeBeglaubigte AbschriftElternGroßmutterGroßvaterInternationale SterbeurkundeMehrsprachiger AuszugMutterPersonenstandsbescheinigungenPersonenstandsrechtPersonenstandsurkundeStandesamtsangelegenheitenSterbeurkunde beantragenSterbeurkunde bestellenTodesfallUrkunde beantragenUrkunde StandesamtVaterVerwandte

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.