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Steuerberater/Steuerberaterin; Beantragung der Erlaubnis zur Weiterführung der Berufsbezeichnung mit dem Zusatz „im Ruhestand“

Wer wegen hohen Alters oder aus gesundheitlichen Gründen auf die Rechte aus der Bestellung als Steuerberater/-in bzw. Steuerbevollmächtigte/-r verzichtet, kann beantragen, die Berufsbezeichnung mit dem Zusatz „im Ruhestand“ („i. R.“) weiterführen zu dürfen.

Durch die Erlaubnis soll eine Anerkennung des beruflichen Wirkens in der Vergangenheit zum Ausdruck kommen. Dem Verzicht auf die Bestellung als Steuerberater/-in oder Steuerbevollmächtigte/-r muss daher eine mindestens 10-jährige Berufstätigkeit als Steuerberater/-in oder Steuerbevollmächtigte/-r vorausgegangen sein.

Synonyme:

Lebenslagen: Anmelde-, Antrags- und Anzeigepflichten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Wer wegen hohen Alters oder aus gesundheitlichen Gründen auf die Rechte aus der Bestellung als Steuerberater/in bzw. Steuerbevollmächtigte/n verzichtet, kann hier beantragen, die Berufsbezeichnung mit dem Zusatz „im Ruhestand“ („i. R.“) weiterführen zu dürfen.

Erlaubnis zur Weiterführung der Berufsbezeichnung - Antragsportal der Steuerberaterkammern

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Klage vor dem Finanzgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.