Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Das Hauptzollamt hat die Möglichkeit, für Ihr Unternehmen eine Steuerhilfsperson zu bestellen. Steuerhilfspersonen können für Sie zoll- oder verbrauchsteuerrechtliche Tatsachen feststellen, die als Grundlage im Besteuerungsverfahren dienen.
Eine Steuerhilfsperson ermittelt, überprüft oder beaufsichtigt zum Beispiel:
Die Steuerhilfsperson kann jede natürliche Person sein, die sachkundig und zuverlässig im Sinne des Gesetzes ist. Sie darf nicht selbst vom Ergebnis der Feststellung betroffen sein.
Die Steuerhilfsperson kann eine Angestellte oder ein Angestellter Ihres Unternehmens oder eine unabhängige dritte Person sein.
Synonyme: Bestellung, Besteuerungsverfahren, Steuerhilfsperson, steuerliche Pflichten, verbrauchsteuerrechtlich, Vertretung, zollrechtlich
Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Betriebe
Autor: Super-Admin
Zur Feststellung von zoll- oder verbrauchssteuerrechtlich erheblichen Tatsachen kann eine Person als Steuerhilfsperson bestellt werden. Die Beantragung zur Bestellung einer Steuerhilfsperson oder eine Änderungsanzeige können Sie hier vornehmen.
Es gibt keine Frist.
Einspruch
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.