Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Die Steueridentifikationsnummer dient der Identifikation des Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren. Durch sie können Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr immer eindeutig dem jeweiligen Steuerpflichtigen zugeordnet werden.
Die Steueridentifikationsnummer ist eine "nichtsprechende Nummer". Das heißt, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen.
Jedes neugeborene Kind sowie alle neuen Bürgerinnen und Bürger bekommen bei der ersten Anmeldung in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.
Ihre Steueridentifikationsnummer finden Sie in der Regel auch
Sie können Ihre Steueridentifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) anfordern, wenn
noch kein Schreiben mit der Steueridentifikationsnummer erhalten haben.
Eine telefonische Mitteilung oder eine Mitteilung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Synonyme: Bundeszentralamt für Steuern, BZSt, Einkommensteuerbescheid, Einkommensteuererklärung, Identifikationsnummer, IdNr, IdNr., IDNummer, ID-Nummer, Lohnsteuerbescheinigung, Steuererklärung, SteuerID, Steuer-ID, Steueridentifikation, Steueridentifikationsnummer, Steuerliche Identifikationsnummer, Steuernummer, Steuernummer Kinder
Lebenslagen: Steuererklärung
Autor: Super-Admin
Wenn Sie Ihre steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) verlegt, verloren oder vergessen haben, können Sie diese mit diesem Formular anfordern. Die IdNr erhalten Sie per Post an Ihre aktuelle Meldeadresse.
Sie können die erneute Mitteilung Ihrer Steuer-Identifikationsnummer über die Eingabe der Daten im Formular beantragen. Dabei unterstützt Sie die Virtuelle Online Auskunft (ViOlA).
Es gibt keine Frist.
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Leider wurden keine Beiträge gefunden
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.