Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

Bayern- portal

Ansprech-

partner

Straßenausbaupauschalen; Festsetzung

Gemeinden erhalten zu Straßenausbaubeitragsmaßnahmen im Sinn des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 Kommunalabgabengesetz (Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen, in der Baulast der Gemeinden stehenden Teilen von Ortsdurchfahrten und der Straßenbeleuchtung) pauschale Zuweisungen in Form von Straßenausbaupauschalen. Die Mittel dürfen auch für investive Maßnahmen an Erschließungsanlagen verwendet werden, bei denen am 1. April 2021 seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung mindestens 25 Jahre vergangen sind.

Die Mittel für die Straßenausbaupauschalen werden nach dem Verhältnis der Sied­lungsflächen verteilt; die maßgebenden Siedlungsflächen werden dem Statistischen Bericht "Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung" des Bayerischen Landesamtes für Statistik entnommen, der jährlich fortgeschrieben wird.

Die Mindestpauschale beträgt 10.000 Euro.

Für die Festsetzung der Straßenausbaupauschalen ist das Landesamt für Statistik (Festsetzungsbehörde) zuständig.

Synonyme:

Lebenslagen: Erschließung und Infrastruktur

Autor: Super-Admin

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.