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Die Landesregulierungsbehörden sind zusammen mit der Bundesnetzagentur in Bonn für die Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze zuständig, um die Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb bei der Versorgung mit Strom und Gas zu schaffen.
In Bayern werden die Aufgaben der Landesregulierungsbehörde seit 01.02.2013 durch die "Regulierungskammer des Freistaates Bayern" unabhängig wahrgenommen. Da die Strom- und Gasversorgungsnetze ein so genanntes natürliches Monopol darstellen, haben die Regulierungsbehörden die Aufgabe, allen Marktteilnehmern einen ungehinderten Zugang zu den Netzen zu ermöglichen und die Voraussetzungen für einen sicheren, zuverlässigen und leistungsfähigen Netzbetrieb zu schaffen.
Den Regulierungsbehörden obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
Synonyme: Entflechtung (Unbundling), Missbrauchsverfahren bzgl. Energienetze, Objektnetze, Entgelte für die Nutzung von Strom- und Gasnetzen, Netzentgelte, Netzzugang, Stromnetz
Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen
Autor: Super-Admin
Genehmigung der Netzentgelte: Die Genehmigung ist mindestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt schriftlich zu beantragen, an dem die Entgelte wirksam werden sollen (§ 23a Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz).
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