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Informationen

zur Leistung

Studienplatz für Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie; Beantragung

Die Zahl der Studieninteressenten in Deutschland übersteigt die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Durch die zentrale Koordinierung stellt Hochschulstart sicher, dass jeder Bewerber und jede Bewerberin nur einen Studienplatz erhält und alle verfügbaren Studienplätze vergeben werden.

Folgende Studiengänge sind bundesweit zulassungsbeschränkt:

  • Medizin
  • Tiermedizin
  • Zahnmedizin
  • Pharmazie

Wenn Sie sich für einen dieser Studiengänge interessieren, müssen Sie sich bei Hochschulstart bewerben. Sie können sich nicht direkt bei der Hochschule bewerben.

Hochschulstart prüft anhand der eingereichten Unterlagen, ob Sie einen Studienplatz erhalten können und berät Sie umfassend bei Fragen zur Studienplatzvergabe.

Synonyme:

Lebenslagen: Zugang zum Studium

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

In diesem Portal können Sie einsehen, welche Studienangebote am Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) teilnehmen, Ihre Bewerbungen verwalten und den aktuellen Stand Ihrer Bewerbungen abrufen. Zur Abgabe von Bewerbungen benötigen Sie ein Benutzerkonto.

Hochschulstart - Bewerbungsportal für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Für ein Wintersemester müssen Sie sich bis zum 15. Juli online bewerben. Sie können bis zum 21. Juli schriftliche Unterlagen nachreichen.

Wenn Sie Ihre Studienberechtigung (z. B. Abitur) vor dem 16. Januar des Jahres Ihrer Bewerbung erhalten haben, müssen Sie sich bis zum 31. Mai bewerben und können bis zum 15. Juni schriftliche Unterlagen nachreichen. 

Für ein Sommersemester müssen Sie sich bis zum 15. Januar online bewerben. Sie können bis zum 21. Januar schriftliche Unterlagen nachreichen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: