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Die Studienberatung an den staatlichen Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften / Technischen Hochschulen und Kunsthochschulen wird durch zentrale Beratungsstellen sowie durch die Studienfachberatung auf Fachbereichsebene wahrgenommen.
Die zentralen Beratungsstellen nehmen folgende Aufgaben wahr:
Zeitweise stehen in den Räumen der zentralen Beratungsstellen auch Berufsberater der Agenturen für Arbeit für eine Unterrichtung über berufsrelevante Aspekte einer akademischen Ausbildung zur Verfügung.
Die Studienfachberatung richtet sich speziell an die Studierenden eines betreffenden Fachbereichs während des gesamten Studienverlaufs. Zu ihren Aufgaben gehören die Beratung über Studienmöglichkeiten und Studientechniken in der jeweiligen Fachrichtung. Auswahl und Belegung von Lehrveranstaltungen (Studienplangestaltung), Studienerfolgskontrollen, Prüfungsvorbereitung, Möglichkeiten des Aufbau- und Ergänzungsstudiums.
Die Hochschulen haben auch einen Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkankung. Er steht als Ansprechpartner für behinderte oder chronisch erkrankte Studieninteressenten und Studierende zur Verfügung, wirkt bei der studienvorbereitenden, studienbegleitenden und berufsvorbereitenden Beratung mit und setzt sich ggf. für den Ausgleich von Nachteilen beim Studium und bei den Prüfungen dieser Studierenden ein.
Ausländische Studierende werden an den Hochschulen von Akademischen Auslandsämtern umfassend betreut und beraten.
Synonyme: Hilfe, Studienbewerber, Studierende
Lebenslagen: Allgemeines, Finanzielle und sonstige Hilfen, Studium in Bayern
Autor: Super-Admin
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