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Das Studium wird an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Sozialverwaltung in Wasserburg am Inn, angeboten. Die praktische Ausbildung erfolgt bei den Regionalträgern der Deutschen Rentenversicherung in Bayern bzw. bei der Bayerischen Versorgungskammer.
In Ihrer späteren Tätigkeit entscheiden Sie über die Versicherungspflicht und die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Leistungen zur Teilhabe und dies aufgrund einschlägiger gesetzlicher Vorschriften. Möglich ist auch der spätere Einsatz in externen Beratungsstellen, in den Verwaltungsabteilungen, in der Datenverarbeitung bei den Rentenversicherungsträgern oder bei Trägern der Rehabilitation (Kliniken). Die Schwerpunkte des Studiums liegen deshalb im Sozialgesetzbuch - Sechstes Buch - (Gesetzliche Rentenversicherung) einschließlich der zugehörigen Nebengesetze. Als ausgebildete Nachwuchskraft der Bayerischen Versorgungskammer entscheiden Sie u. a. über Leistungen der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung für Mitglieder und Versicherte im Bereich der berufsständischen und kommunalen Altersversorgung.
Der Ausbildung beginnt jährlich am 1. September mit einem 2wöchigen Einführungspraktikum in den jeweiligen Ausbildungsbehörden. Ab Mitte September beginnt das Studium. Insgesamt umfasst der Studiengang 19 Monate fachtheoretisches Studium und 17 Monate berufspraktische Ausbildung.
Die Einstellungszahlen orientieren sich am Bedarf der Ausbildungsbehörden. Die Ausbildung wird je nach Ausbildungsbehörde im Angestellten- oder Beamtenverhältnis auf Widerruf durchgeführt.
Nähere Informationen über Inhalte und Ablauf des Studiums, die Einstellungsbehörden sowie über die Bewerbung finden sie im Internet (siehe "Weiterführende Links").
Synonyme:
Lebenslagen: Studium im öffentlichen Dienst
Autor: Super-Admin
Regelbewerber und Regelbewerberinnen
Bitte beachten Sie die Termine für das Auswahlverfahren durch den Bayerischen Landespersonalausschuss (siehe "Weiterführende Links").
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.