Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Jedes Medizinprodukt muss durch den Hersteller vor dem Inverkehrbringen in der UDI-Datenbank der europäischen Kommission registriert werden. Diese Produktregistrierung soll zukünftig über die europäische Medizinproduktedatenbank EUDAMED abgewickelt werden. Zu diesem Zweck ist eines der sechs geplanten EUDAMED-Module für die einmalige Produktkennung (Unique Device Identification, UDI) und Produktregistrierung vorgesehen.
Da dieses Modul aktuell noch nicht funktionsfähig ist, hat das Bundesministeriums für Gesundheit in einer Bekanntmachung den Übergangszeitraum bis zur vollen Funktionsfähigkeit von EUDAMED für die Produktregistrierung folgendermaßen geregelt:
Die Registrierung von Produkten, die der Verordnung (EU) 2017/745 entsprechen sowie von Systemen und Behandlungseinheiten erfolgt gemäß § 96 Absatz 1 MPDG über das Deutsche Medizinprodukteinformations- und Datenbanksystem (DMIDS).
Produkte sind noch bis zur verpflichtenden Nutzung von EUDAMED ab dem 28. Mai 2026 im DMIDS anzuzeigen. Danach beginnt ein sechsmonatiger Übergangszeitraum, nach dem alle MDR- und IVDR-Produkte und Legacy Devices (die zum Datum der verpflichtenden Nutzung noch in Verkehr gebracht werden) in EUDAMED registriert sein müssen. Eine automatische Datenübernahme von DMIDS in EUDAMED ist nicht möglich.
Synonyme:
Lebenslagen: Verbraucherschutz
Autor: Super-Admin
Das Informationssystem über Medizinprodukte ermöglicht die Erfassung, Bearbeitung und Online-Übermittlung von Anzeigen und Anträgen durch Anzeigepflichtige/Antragsteller, Sponsoren, Ethik-Kommissionen, benannten Stellen und zuständige Behörden.
Für den Zugang zum Informationssystem wird eine individuelle Zugangsberechtigung benötigt. Diese muss beantragt werden.
Wichtiger Hinweis zur vollständigen Funktionsfähigkeit von EUDAMED
Die Europäische Kommission hat die vollständige Funktionsfähigkeit der ersten vier Module von EUDAMED bekanntgegeben: Beschluss (EU) 2025/2371.
Dies führt zu der verpflichtenden Nutzung dieser vier Module ab dem 28. Mai 2026. https://webgate.ec.europa.eu/eudamed/landing-page#
Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Nutzung des DMIDS verpflichtend.
Leider wurden keine Beiträge gefunden
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.