Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Die Förderung soll mittelständischen Unternehmen die Entwicklung technologisch neuer Produkte und Verfahren ermöglichen. Die Entwicklung sowie die beschleunigte Einführung und Verbreitung moderner Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft sind notwendig, um angesichts des raschen technologischen Wandels die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu erhalten und dadurch ein angemessenes wirtschaftliches Wachstum und einen hohen Beschäftigungsstand zu sichern. Die Förderung soll zur Fortentwicklung einer modernen Wirtschaftsstruktur in Bayern beitragen.
Gefördert werden können Vorhaben der Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen (Entwicklungsvorhaben) von der Idee bis zu einem alle Funktionen erfüllenden ersten Prototypen. In begründeten Ausnahmefällen sind auch technische Durchführbarkeitsstudien förderbar, die der Vorbereitung von Entwicklungsvorhaben dienen. Ein Produkt oder Produktionsverfahren gilt als neu, wenn es im Europäischen Wirtschaftsraum noch nicht auf dem Markt ist. Bestehende Schutzrechte dürfen nicht verletzt werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Bayern haben.
Gefördert werden können
Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.
Die Beihilfeintensität beträgt für Vorhaben der experimentellen Entwicklung bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten des Forschungs- und Entwicklungs-(F&E-)Vorhabens, sie erhöht sich um 10 Prozent bei kleinen und mittleren Unternehmen. Für Vorhaben der industriellen Forschung beträgt die Beihilfeintensität bis zu 50 Prozent.
Synonyme: Bayerisches Technologieförderungsprogramm (BayTP), F & E, Innovationsförderung, KMU, Technologieeinführung, Technologieförderung, zinsverbilligtes Darlehen
Lebenslagen: Vermarktung von Produkten und Leistungen
Autor: Super-Admin
Auf der Plattform kann das Fördervorhaben elektronisch erfasst und zur Prüfung und weiteren Bearbeitung freigeben werden. Der Antrag muss anschließend ausgedruckt und unterschrieben an den genannten Empfänger gesendet werden. Zugangsdaten stellt der Projektträger Bayern zur Verfügung.
Az. 47-6668/301, BayMBl. Nr. 200
keine
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.