Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie beantragen, wenn Sie aufgrund Ihrer (drohenden) Behinderung(en) Unterstützung bei der Ausbildungs- oder Arbeitssuche beziehungsweise Sicherung Ihres Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes benötigen, weil
Wenn für Sie eine Unterstützung in Betracht kommt, stehen Ihnen zunächst die allgemeinen Leistungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung:
Wenn die allgemeinen Leistungen nicht ausreichen, um Ihren Förderbedarf zu decken, können Sie folgende besondere oder ergänzende Unterstützungen erhalten:
Was für Sie in Frage kommt, hängt unter anderem davon ab,
Für die Inanspruchnahme ist im Vorfeld der Leistungen ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe notwendig. Diesen können Sie bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater der zuständigen Agentur für Arbeit beziehungsweise bei Ihrer Vermittlerin oder Ihrem Vermittler im Jobcenter stellen. Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen wird Ihr Antrag geprüft. Gemeinsam mit Ihnen wird dann der weitere Verlauf besprochen und die für Ihre Situation geeigneten Unterstützungsmöglichkeiten ausgewählt. Dabei beziehen wir Ihre Fähigkeiten, Interessen und Neigungen mit ein.
Nach der beruflichen Reha helfen wir Ihnen außerdem einen geeigneten Ausbildungsplatz oder eine passende Arbeitsstelle zu finden. Unser Ziel ist es, dass Sie dauerhaft am Arbeitsleben teilhaben können. Ihre gesundheitliche Beeinträchtigung oder (drohende) Behinderung soll sich auf Ihre Ausbildung beziehungsweise Arbeit so wenig wie irgendwie möglich auswirken.
Synonyme: Agentur für Arbeit, Antrag Teilhabe, Arbeitsleben, Arbeitsmarkt, Ausbildungsmarkt, BA, Behinderung, Behinderungen, Berufliche Rehabilitation, Bundesagentur für Arbeit, Einstieg ins Berufsleben, Reha, Rehaantrag, Reha-Antrag, Rehabilitation, Rehabilitationsträger, Rehabilitationsverfahren, Teilhabe, Wiedereinstieg ins Berufsleben
Lebenslagen: Erleichterungen und Hilfen für behinderte Menschen, Leistungen zur Teilhabe
Autor: Super-Admin
Im Portal der Bundesagentur für Arbeit finden Sie Informationen rund um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Vereinbaren Sie online einen Beratungstermin. Alle weiteren gegebenenfalls notwendigen Informationen und Unterlagen werden Ihnen im Gespräch zur Verfügung gestellt.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.