Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Wenn Sie nach Erhalt der tierärztlichen Approbation eine tierärztliche Weiterbildung in einem definierten tiermedizinischen Gebiet, Teilgebiet oder Bereich absolviert haben, können Sie die Zuerkennung einer Fachtierarzt-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung beantragen. Grundlage hierfür ist die Weiterbildungsordnung für die Tierärzte in Bayern in der jeweils zutreffenden Fassung.
Die Bayerische Landestierärztekammer überprüft, ob alle Anforderungen der Weiterbildungsordnung erfüllt sind und entscheidet über die Zulassung zur Prüfung.
Synonyme: Tiermediziner, Veterinär
Lebenslagen: Weiterbildung
Autor: Super-Admin
Diese WBO (zuletzt geändert am 16.05.2023) und die zugehörigen Richtlinien sind bindend für alle Tierärztinnen und Tierärzte, die ihre Weiterbildung ab dem 1. März 2020 beginnen
Die WBO 2003 und die zugehörigen Leistungskataloge von 20. November 2003 gelten für alle Tierärztinnen und Tierärzte, die ihre Weiterbildung zwischen 1. März 2004 und 29. Februar 2020 begonnen haben.
Für die Inanspruchnahme früherer oder erleichternder Bestimmungen sind ggf. die in der Weiterbildungsordnung festgelegten Übergangsfristen zu beachten (siehe Übergangsbestimmungen).
Verwaltungsgerichtliche Klage; bzgl. Prüfungsentscheidung auch Widerspruch
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.