Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Tierhaltungskennzeichnung sorgt für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren. Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz im EU-Ausland oder in einem Drittstaat hat, können Sie die freiwillige Kennzeichnung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Das betrifft Ihre Lebensmittel tierischen Ursprungs, die
Sie stellen den Antrag auf Genehmigung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Die Genehmigung wird Ihnen für 2 Jahre erteilt.
In dem Antrag machen Sie Angaben zu:
Bei der Haltungsform geben Sie die Art an:
Wenn die von Ihnen genannten Haltungseinrichtungen über keine Kennnummern verfügen, können die tierhaltendenden Betriebe diese entweder bei der BLE anfordern oder es ist der Anhang zum Antrag auszufüllen und diesem beizufügen.
Sie können den Antrag auf Deutsch oder Englisch stellen.
Synonyme: Ausland, Auslauf, Bio, BLE, BMEL, Bundesanstalt Landwirtschaft Ernährung, Bundesministerium Landwirtschaft, Faschiertes, freiwillige Kennzeichnung, frisches Schweinefleisch, Frischluftstall, Genehmigung, Hackfleisch, Haltungseinrichtungen, Haltungsform, Inland, Kennnummer, Kennzeichnung, Lebensmittel tierischen Ursprungs, Lebensmittelunternehmer, maßgeblicher Haltungsabschnitt, Mitteilung, Nebenprodukt Schlachtung, Platz, Schwein, Schweinefleisch, Stall, Stall plus Platz, tierhaltender Betrieb, TierHaltKennzG, Tierhaltungskennzeichnung, Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, vorverpackte Lebensmittel, Weide
Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen
Autor: Super-Admin
Über das Kontaktformular können Sie Ihren Antrag sowie alle nötigen Unterlagen und Nachweise hochladen.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.