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Tierische Nebenprodukte; Beantragung der Betriebszulassung

Die rechtlichen Regelungen zum Umgang mit tierischen Nebenprodukten betreffen die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Entsorgung von verendeten Tieren und die Behandlung oder Entsorgung von anderen tierischen Nebenprodukten (vom Tier stammende Teile und Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet bzw. bestimmt sind) insbesondere zur Verhinderung von Tierseuchen bzw. zur Abgrenzung zu zum Verzehr bestimmten Lebensmitteln. Diese Stoffe sollen so verwertet und sicher entsorgt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden.

Grundsätzlich besteht eine Erfassungspflicht für alle Verwender von Tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten hieraus. Auf Antrag des Unternehmers sind die Betriebe bzw. Tätigkeiten zuzulassen bzw. zu registrieren. Dieses Dokument beschreibt ausschließlich die Zulassung von Betrieben.

Synonyme: Biogasanlage, Entsorgung Tierkörper, Beseitigung Tierkörper, Kompostierungsanlage, Küchen- und Speiseabfälle, Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum, Pasteurisierung, Vergärung und Kompostierung

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen

Autor: Super-Admin

Fristen:

Ohne Zulassung darf eine zulassungspflichtige Tätigkeit nicht aufgenommen werden.

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

BiogasanlageEntsorgung Tierkörper, Beseitigung TierkörperKompostierungsanlageKüchen- und Speiseabfälle, Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und KolostrumPasteurisierungVergärung und Kompostierung

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.