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Als überwachungsbedürftig gelten technische Anlagen, von denen eine besondere Gefahr für Beschäftigte und die Allgemeinheit ausgeht. Mögliche Schadensfälle sind beispielsweise Explosionen von Dampfkesseln oder Druckbehältern, Brände in Chemieanlagen und -lagern oder Aufzugsabstürze. Diese gilt es zu vermeiden.
Aus diesem Grund enthält das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen bzw. die Betriebssicherheitsverordnung unter anderem Vorgaben zu den notwendigen Prüfungen, die teilweise vor Inbetriebnahme, in regelmäßigen Abständen, nach Umbauten oder Unfällen durchgeführt werden müssen. Je nach Anlagentyp ist zudem eine Erlaubnis durch das Gewerbeaufsichtsamt vor der Inbetriebnahme erforderlich.
Die Einzelheiten sind im Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen bzw. in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt. Das Gewerbeaufsichtsamt überwacht die Einhaltung dieser Vorgaben
Synonyme: Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten, Acetylenanlagen, Anlagen zur Lagerung, Aufzüge, Dampfkessel, Druckbehälter, Druckgasbehälter, elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, Füllanlagen für Druckbehälter und Druckgasbehälter, Gewerbeaufsicht, Rohrleitungen für brennbare, giftige und ätzende Stoffe, Überwachungsbedürftige Anlagen
Lebenslagen: Arbeitsschutz, Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen, Umweltschutz
Autor: Super-Admin
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.