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Wenn Sie am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen möchten, dann benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis. Zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk berechtigt das amtlich anerkannte UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI).
Haben Sie Ihr UBI verloren oder wurde es gestohlen oder beschädigt? Dann ist die Ausstellung eines Ersatzdokuments notwendig. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Namen geändert haben.
Die Ersatzausfertigung wird durch den Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) und den Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) ausgestellt und als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland erteilt.
Auskunft zur Ausstellung erhalten Sie direkt beim jeweiligen Verband.
Synonyme: Änderung Funkzeugnis, Binnenschifffahrt, Binnenschifffahrtsfunk, Deutscher Motoryachtverband, Deutscher Segler Verband, DMYV, DSV, Ersatzausfertigung UKW Sprechfunkzeugnis, Freizeitfunk, Funk, Funkzeugnis, Motorboot, Namensänderung, Segelboot, Sportboot, Sportschifffahrt, UBI, UKW, UKW Sprechfunkzeugnis, UKW Sprechfunkzeugnis Binnenschifffahrtsfunk, Verlust des Funkzeugnisses
Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Verkehr, Sonstige Ausweise
Autor: Super-Admin
Der Online-Antrag bietet Ihnen die Möglichkeit, den Antrag auf Ausstellung einer Ersatzausfertigung eines UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) digital auszufüllen und einzureichen.
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