Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Warenlieferungen an Unternehmen über die Binnengrenzen der Europäischen Union hinweg sind im Ursprungsland in der Regel steuerfrei. Im Bestimmungsland schuldet das Unternehmen, das die Leistung empfängt, dafür die Umsatzsteuer und muss diese dort zahlen.
Um die Besteuerung im Bestimmungsland sicherzustellen, müssen Sie für die von Ihnen gelieferten Waren eine Zusammenfassende Meldung abgeben.
Folgende Angaben müssen Sie melden:
Ist Ihre Zusammenfassende Meldung unrichtig oder unvollständig, müssen Sie gesondert für den Meldezeitraum eine berichtigte Meldung abgeben und darin Ihre richtigen und vollständigen Angaben melden.
Kleinunternehmen, deren Umsatz
müssen keine Zusammenfassende Meldung abgeben.
Synonyme: Binnengrenze, BOP, Bundeszentralamt für Steuern, BZSt, BZStOnline-Portal, Elster-Portal, EOP, EU-Mitgliedstaaten, innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft, innergemeinschaftliche sonstige Leistung, innergemeinschaftliche Warenlieferung, Konsignationslagerregelung, Steuer, Steuer Unternehmen, Umsatzsteuer, Umsatzsteuer melden, ZM, Zusammenfassende Meldung
Lebenslagen: Zahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren
Autor: Super-Admin
Das BZSt-Online-Portal (BOP) bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Daten online zu übermitteln.
Rechtsbehelfe kommen nur in Frage, soweit Zwangsgeld- oder Bußgeldverfahren durchgeführt werden.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.