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Wenn Sie in Deutschland Waren oder Dienstleistungen kaufen, zahlen Sie darauf in der Regel Umsatzsteuer. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich die Umsatzsatzeuer erstatten lassen. Dies gilt für Internationale Organisationen und deren Bedienstete.
Die Erstattung können Sie beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen. Die Voraussetzungen für eine Erstattung und der Umfang der Erstattung richtet sich nach dem Umfang Ihrer Privilegien in Deutschland. Die Umsatzsteuerbefreiung für Bedienstete beträgt maximal 1.200 EUR pro Kalenderjahr. Der Kauf eines Kraftfahrzeuges wird nicht auf den Maximalbetrag angerechnet.
Eine direkte Befreiung von der Umsatzsteuer ist nicht möglich.
Synonyme: Antrag, Bedienstete, Bundeszentralamt für Steuern, BZSt, Employees, Erstattung, Federal Central Tax Office, internationale Organisation, international organization, Mehrwertsteuer, Reimbursement, Request, Steuer, Tax, Umsatzsteuer, Value added tax
Lebenslagen: Zahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren
Autor: Super-Admin
Das BZSt online.portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag online zu übermitteln.
Als Bedienstete oder als Bediensteter müssen Sie den Antrag bis zum 31. Dezember des auf den Umsatz folgenden Jahres stellen.
Beispiel: Sie haben im August 2025 gekaufte Waren oder Dienstleistungen erhalten. Den Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer müssen Sie spätestens bis zum 31.12.2026 stellen.
Für Internationale Organisationen und zwischenstaatliche Einrichtungen gibt es keine Frist.
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