Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
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Das Meldeverfahren stellt sicher, dass entgeltliche Lieferungen neuer Fahrzeuge innerhalb der Europäischen Union an
im Bestimmungsland versteuert werden.
Als Unternehmen müssen Sie die Meldung für jedes gelieferte Fahrzeug gesondert und elektronisch über das ELSTEROnline-Portal (EOP), genannt ELSTER-Portal, oder über das BZStOnline-Portal (BOP) abgeben.
Wenn Sie Fahrzeuge liefern und kein Unternehmen sind, können Sie die Meldung online oder schriftlich per Post abgeben.
Synonyme: BOP, Bundeszentralamt für Steuern, BZSt, BZStOnline-Portal, Elster-Portal, EU-Mitgliedstaat, Europäische Union, Fahrzeuglieferer, Fahrzeuglieferung, Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung, FzgLiefgMeldV, Meldepflicht Fahrzeuglieferung, Meldung Fahrzeuglieferung, MELK, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, USt-IdNr
Lebenslagen: Anmeldepflichten
Autor: Super-Admin
Das ELSTER-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Vielzahl steuerlicher Erklärungen und Korrespondenz online abzugeben und zu führen.
Das BZSt-Online-Portal (BOP) bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Daten online zu übermitteln.
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