Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Das Meldeverfahren stellt sicher, dass entgeltliche Lieferungen neuer Fahrzeuge innerhalb der Europäischen Union an
im Bestimmungsland versteuert werden.
Als Unternehmen müssen Sie die Meldung für jedes gelieferte Fahrzeug gesondert und elektronisch über das ELSTEROnline-Portal (EOP), genannt ELSTER-Portal, oder über das BZStOnline-Portal (BOP) abgeben.
Wenn Sie Fahrzeuge liefern und kein Unternehmen sind, können Sie die Meldung online oder schriftlich per Post abgeben.
Synonyme: BOP, Bundeszentralamt für Steuern, BZSt, BZStOnline-Portal, Elster-Portal, EU-Mitgliedstaat, Europäische Union, Fahrzeuglieferer, Fahrzeuglieferung, Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung, FzgLiefgMeldV, Meldepflicht Fahrzeuglieferung, Meldung Fahrzeuglieferung, MELK, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, USt-IdNr
Lebenslagen: Anmeldepflichten
Autor: Super-Admin
Das ELSTER-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Vielzahl steuerlicher Erklärungen und Korrespondenz online abzugeben und zu führen.
Das BZSt-Online-Portal (BOP) bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Daten online zu übermitteln.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.