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Zweck der Zuwendung ist es,die Bildung zur nachhaltigen Entwicklung und Umweltbildung in Bayern im Sinne des öffentlichen Interesses und des Bildungsauftrags der Bayerischen Verfassung auszubauen.
Zuwendungen werden für Vorhaben gewährt, die qualitativ hochwertige Bildungsangebote BNE/UB schaffen. Diese Vorhaben müssen sich am Leitbild einer BNE ausrichten. Die Prüfung der Wertigkeit erfolgt gemeinsam mit der Bewilligungsbehörde (Regierungen) und dem Beratergremium im Zuge der Beurteilung der Projektanträge.
BNE vermittelt faktisches Wissen zur Nachhaltigkeit und fördert Fähigkeiten und Kompetenzen, um eine gesellschaftliche Transformation zur Nachhaltigkeit aktiv mitzugestalten. Dabei stehen insbesondere die Gestaltungskompetenz, aber auch die Fähigkeit zum vorausschauenden Denken und autonomen Handeln sowie die Partizipation an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen im Vordergrund. BNE soll es allen Menschen ermöglichen, die Auswirkungen des eigenen Handelns auf die Welt zu verstehen und verantwortungsvolle, nachhaltige Entscheidungen zu treffen. Die Bildungsangebote richten sich grundsätzlich an Interessierte aller Altersstufen, dabei sind zielgruppenspezifische Angebote möglich. Gefördert werden Projekte, die den Teilnehmenden zum Beispiel Umweltbewusstsein, ökologische Zusammenhänge oder Möglichkeiten für nachhaltiges Handeln aufzeigen und dadurch zur Verstärkung von BNE und ihrer Breitenwirkung beitragen. Staatlich anerkannte Umweltstationen können neben der Grundförderung nach den Richtlinien für die staatliche Anerkennung und Förderung von Umweltstationen (FöR-UmwSt) Zuwendungen nach diesen Richtlinien für Projekte erhalten, die thematisch beziehungsweise methodisch innovativ sind und insbesondere der Entwicklung und Erprobung von neuartigen Angeboten dienen. Zuwendungen werden nach diesen Richtlinien auch gewährt für die Durchführung von Vorhaben, die der Netzwerkbildung dienen. Gefördert werden hier die auf Regierungsbezirksebene organisierten Netzwerkveranstaltungen (Runder Tisch Umweltbildung, Umweltforum).
Zuwendungen können Einrichtungen erhalten, die sich in der BNE durch die Schaffung hochwertiger Bildungsangebote BNE/UB engagieren. Zuwendungsempfänger ist diejenige juristische Person mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Bayern, die die Trägerschaft der Umweltbildungseinrichtung innehat, so z. B. eine Kommune, eine kirchliche Einrichtung oder eine gemeinnützig tätige juristische Person des Privatrechts wie eingetragener Verein und rechtsfähiger Verband.
Ausgaben für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einschließlich Evaluierung eines Bildungsvorhabens sowie Ausgaben für die Organisation und Durchführung von Treffen zur Netzwerkbildung.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt über einen Zeitraum zwischen 1 Jahr(en) und 2 Jahr(en).
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel eine Zuwendung in Höhe von bis zu 70 Prozent gewährt werden.
Synonyme: Bildung für nachhaltige Entwicklung, BNE, Umweltbildung
Lebenslagen: Bildung und Kultur, Naturschutz, Artenschutz und Landschaftspflege, Umweltinformationen, Umwelt und Natur
Autor: Super-Admin
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.
Gegen den Zuwendungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats Klage erheben. Das zuständige Gericht, bei dem Sie Klage einreichen können, wird Ihnen im Bescheid mitgeteilt.
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