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Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen (Behörden, Gemeinden und privatrechtl. Einrichtungen, die öffentl. Aufgaben wahrnehmen oder öffentl. Dienstleistungen erbringen, die i. Z. mit der Umwelt stehen) sind keine Geheimsache. Jeder hat grundsätzlich das Recht auf Zugang zu derartigen Informationen.
Der Begriff der Umweltinformation ist sehr umfassend zu verstehen. Darunter fallen alle Daten über:
Das Zugangsrecht zu Umweltinformationen beschränkt sich auf solche Informationen, die bei den informationspflichtigen Stellen vorhanden sind oder für sie bereit gehalten werden.
Stehen öffentliche oder private Belange einer Bekanntgabe bestimmter Informationen entgegen, ist der Informationsanspruch beschränkt bzw. ausgeschlossen, es sei denn das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt.
Der Schutz öffentlicher Belange erfordert dies beispielsweise,
Der Schutz privater Belange beschränkt die Bekanntgabe von Informationen, wenn es sich
Synonyme: Boden, Daten über Luft, informieren, Luftverschmutzung, Ökologie, Umweltdaten, Umweltdaten, Daten über Luft, Wasser, Boden, Umweltinformationen, Daten über die Umwelt, Umweltverschmutzung, Wasser, Wasserverschmutzung, Zugang zu Daten
Lebenslagen: Umweltinformationen
Autor: Super-Admin
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.