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Seit dem 1. Januar 2008 bestehen in mehreren Städten in Bayern Umweltzonen, in denen Fahrverbote für Fahrzeuge mit besonders hohen Abgaswerten gelten. In diesen Zonen dürfen nur Fahrzeuge fahren, die mit einer entsprechenden Plakette gekennzeichnet sind oder die vom Fahrverbot ausgenommen sind.
Es wurden vier Schadstoffgruppen definiert, von denen drei Gruppen durch Aufkleber gekennzeichnet werden. Diese Umweltplaketten müssen beim Fahrzeug gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Um eine reibungslose Kontrolle der Fahrzeuge in den Umweltzonen zu gewährleisten, empfiehlt es sich, diese am rechten Rand der Windschutzscheibe anzubringen.
Die Umweltplakette gilt bundesweit. Die Gültigkeit ist nicht befristet. Falls das Fahrzeug umgemeldet wird und sich dabei das Kfz-Kennzeichen ändert, ist eine neue Plakette erforderlich, da die auf der Plakette eingetragene Nummer mit dem Kfz-Kennzeichen übereinstimmen muss.
Die Umweltplakette erhalten Sie bei folgenden Stellen:
Diese Stellen ermitteln, ob Ihrem Fahrzeug eine Umweltplakette zugeteilt werden kann und wenn ja, welche. Anschließend wird sie Ihnen ausgehändigt.
Folgende Fahrzeuggruppen benötigen keine Feinstaubplakette, um die Umweltzone zu befahren:
Sonstige Hinweise:
Synonyme: Abgasnorm, Abgasschadstoffe, Abgasstandards, Euro-Norm, Feinstaubplakette beantragen, Ozonplakette, Ozon-Plakette, Partikelemissionen, partikelreduzierte Fahrzeuge, Umweltplakette beantragen
Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Straßenverkehr, Besondere Erlaubnisse im Verkehr, Verkehr
Autor: Super-Admin
Sie können eine Feinstaubplakette beim TÜV Süd online bestellen.
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