Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Seit dem 1. Januar 2008 bestehen in mehreren Städten in Bayern Umweltzonen, in denen Fahrverbote für Fahrzeuge mit besonders hohen Abgaswerten gelten. In diesen Zonen dürfen nur Fahrzeuge fahren, die mit einer entsprechenden Plakette gekennzeichnet sind oder die vom Fahrverbot ausgenommen sind.
Es wurden vier Schadstoffgruppen definiert, von denen drei Gruppen durch Aufkleber gekennzeichnet werden. Diese Umweltplaketten müssen beim Fahrzeug gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Um eine reibungslose Kontrolle der Fahrzeuge in den Umweltzonen zu gewährleisten, empfiehlt es sich, diese am rechten Rand der Windschutzscheibe anzubringen.
Die Umweltplakette gilt bundesweit. Die Gültigkeit ist nicht befristet. Falls das Fahrzeug umgemeldet wird und sich dabei das Kfz-Kennzeichen ändert, ist eine neue Plakette erforderlich, da die auf der Plakette eingetragene Nummer mit dem Kfz-Kennzeichen übereinstimmen muss.
Die Umweltplakette erhalten Sie bei folgenden Stellen:
Diese Stellen ermitteln, ob Ihrem Fahrzeug eine Umweltplakette zugeteilt werden kann und wenn ja, welche. Anschließend wird sie Ihnen ausgehändigt.
Folgende Fahrzeuggruppen benötigen keine Feinstaubplakette, um die Umweltzone zu befahren:
Sonstige Hinweise:
Synonyme: Abgasnorm, Abgasschadstoffe, Abgasstandards, Euro-Norm, Feinstaubplakette beantragen, Ozonplakette, Ozon-Plakette, Partikelemissionen, partikelreduzierte Fahrzeuge, Umweltplakette beantragen
Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Straßenverkehr, Besondere Erlaubnisse im Verkehr, Verkehr
Autor: Super-Admin
Sie können eine Feinstaubplakette beim TÜV Süd online bestellen.
Sie können die Feinstaubplakette bei DEKRA online bestellen.
Verkehrsbeschränkungen
Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, Landesverordnungen
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.