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Umwelttechnische Berufe; Beantragung der Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Qualifikation

Wenn Sie ihre Qualifikation für die Tätigkeit in der öffentlichen Wasserversorgung, der Abwasserableitung oder -entsorgung, oder der Kreislaufwirtschaft im Ausland erworben haben und verantwortliche Tätigkeiten als Fachkraft oder Meister in den Umwelttechnischen Berufen ausüben möchten, können Sie die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer Qualifikation beantragen. Umwelttechnische Berufe sind:

  • Umwelttechnologe und Umwelttechnologin für Wasserversorgung
  • Umwelttechnologe und Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung
  • Umwelttechnologe und Umwelttechnologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
  • Umwelttechnologe und Umwelttechnologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen
  • Geprüfte/r Wassermeister/in
  • Geprüfte/r Abwassermeister/in
  • Geprüfte/r Meister/in für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung
  • Geprüfte/r Meister/in für Rohr-, Kanal- und Industrieservice

Synonyme:

Lebenslagen: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation, Beschäftigung von Ausländern (Unions- und Nichtunionsbürger)

Autor: Super-Admin

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtliche Klage

Details zu diesem Verfahren stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheides.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.