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Umweltzone; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot

Die Ausnahmegenehmigung muss bei den zuständigen Städten mit Umweltzone (München, Augsburg und Regensburg) beantragt werden (siehe "Formulare"). Unter "Weiterführende Links" erhalten Sie detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen im Rahmen der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung.

Die Ausnahmegenehmigung ist maximal ein Jahr gültig. Eine Verlängerung oder Neuerteilung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für die Umweltzone der Stadt in der sie beantragt wurde.

Verstöße gegen die Regelungen zur Umweltzone werden mit einem Bußgeld von 100 Euro (zzgl. Gebühren) geahndet.

Synonyme: Abgasnorm, Abgasschadstoffe, Abgasstandards, Ausnahmegenehmigung Feinstaubplakette, Ausnahmegenehmigung Umweltplakette, Ausnahmegenehmigung Umweltzone, Einzelausnahmegenehmigung, Euro-Norm, Partikelemissionen, partikelreduzierte Fahrzeuge, Umweltplakette

Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Straßenverkehr, Besondere Erlaubnisse im Verkehr

Autor: Super-Admin

Fristen:

keine

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Keine Ämter/Sachgebiete zugeordnet.

Synonyme:

AbgasnormAbgasschadstoffeAbgasstandardsAusnahmegenehmigung FeinstaubplaketteAusnahmegenehmigung UmweltplaketteAusnahmegenehmigung UmweltzoneEinzelausnahmegenehmigungEuro-NormPartikelemissionenpartikelreduzierte FahrzeugeUmweltplakette

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