Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Bei einem Umzug aus einem Land außerhalb der Europäischen Union (Drittland) in einen europäischen Mitgliedstaat können Sie Waren, die zu Ihrem Haushalt gehören, unter bestimmten Voraussetzungen zollfrei einführen. Solches Umzugsgut wird auch als Übersiedlungsgut bezeichnet.
Als Übersiedlungsgut gelten
Nicht als Übersiedlungsgut gelten
Bei der Einfuhr müssen Sie zudem beachten, ob in Deutschland Genehmigungspflichten oder Verbote bestehen, zum Beispiel bei Waffen und Munition oder artengeschützten Tieren.
Synonyme: Außertarifliche Zollbefreiung, Delegation, Endverwendung, Expat, Expatriate, Fahrzeug, Freier Verkehr, Hausrat, Haustier, Möbel, Reittier, Rückkehr nach Deutschland, Übersiedlungsgut, Umzug, Zollbefreiung, zollfrei, Zollfrei, Zollfreiheit
Lebenslagen: Ab-, Um- und Anmeldungen, Umzug außerhalb der EU
Autor: Super-Admin
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Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.