Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Sie sind als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) in einem anderen EASA-Mitgliedstaat als Deutschland registriert und möchten ein UAS unter Standardszenarien in der Betriebskategorie "speziell" in Deutschland betreiben? Dann reichen Sie bitte Ihre bestehende Betriebserklärung und die Eingangs- und Vollständigkeitsbestätigung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ein.
Die Betriebserklärung ist jenes Formular, das Sie bei Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde eingereicht haben, um in Ihrem Land den UAS-Betrieb durchführen zu dürfen.
Verfügen Sie hingegen über das Light Unmanned Aircraft Operator Certificate (LUC) inklusive der Erlaubnis, eigenständig ein neues Betriebsgebiet hinzuzufügen, müssen Sie lediglich Ihr LUC mit dem Genehmigungsumfang einreichen.
Die EASA, die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (European Union Aviation Safety Agency), erstellt und überwacht einheitliche Sicherheits- und Umweltstandards für die zivile Luftfahrt auf europäischer Ebene. Weitere Informationen und eine Liste der Mitgliedstaaten finden Sie auf den Internetseiten der EASA.
Synonyme: Betreiber, Betreiberin, Betriebserklärung, Betriebskategorie speziell, Cross-border, Cross-border operation, Drohne, Drohnenpilot, Drohnenpilotin, Drohnenregistrierung, EASA, e-ID, Ferngesteuerter Flugkörper, Fernpilot, Fernpilotin, Flugmodell, Grenzübergreifend, Grenzübergreifender Betrieb, LBA, LUC, Luftfahrt-Bundesamt, Luftverkehrsgesetz, Specific category, Spezielle Kategorie, Standardszenario, STS, Szenario, UAS, UAS-Betreibernummer, UAS-Betriebserklärung, Unbemanntes Luftfahrzeug, Unbemanntes Luftfahrzeugsystem, Unmanned Aerial Vehicle, Unmanned Aircraft System
Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Verkehr, Freizeitgestaltung
Autor: Super-Admin
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
Es gibt keine Frist.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.