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Wenn Sie als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahr-zeugen (UAS) beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registriert sind und ein UAS in der Betriebskategorie „speziell“ in Deutschland betreiben möchten, benötigen Sie eine UAS-Betriebsgenehmigung. Bei welcher Behörde Sie die UAS-Betriebsgenehmigung beantragen können, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie wohnen. Bei juristischen Personen, also Unternehmen, Vereinen oder Organisationen, ist der Sitz ausschlaggebend. Das LBA ist zuständig, wenn sich Ihr Wohn- oder Hauptgeschäftssitz in einem der folgenden Bundesländer befindet:
Liegt Ihr Wohn- oder Hauptgeschäftssitz in einem anderen Bundes-land, wenden Sie sich bitte an die dortige Landesluftfahrtbehörde. Juristische Personen, die über ein Light Unmanned Aircraft Opera-tor Certificate (LUC) verfügen, beantragen ihre UAS-Betriebsgenehmigung unabhängig vom Hauptgeschäftssitz immer beim LBA. In Ihrem Antrag machen Sie unter anderem Angaben
Falls Sie erstmalig eine UAS-Betriebsgenehmigung beantragen, empfiehlt es sich, vorab die zuständige Behörde für ein Vorgespräch zu kontaktieren. In diesem können Sie unter anderem Fragen zu Ihrem UAS-Betrieb und den notwendigen Antragsunterlagen klären.
Eine durch das LBA erteilte Betriebsgenehmigung ist jeweils für 2 Jahre gültig.
Als UAS-Betreiber oder UAS-Betreiberin können Sie neben der erstmaligen Beantragung auch
Synonyme: Air Traffic Act, Betreiber, Betriebsgenehmigung, Betriebskategorie speziell, Drohne, Drohnenpilot, Drohnenregistrierung, Drone, e-ID Ferngesteuerter, Federal Aviation Office, Fernpilot, Flugkörper, Flugmodell, LBA, Light Unmanned Aircraft, LUC, Luftfahrt-Bundesamt, Luftverkehrsgesetz, Missile, Operating license, Operator, Operator Certificate, Special category, Specific category, Spezielle Kategorie, UAS, UAS-Betreibernummer, UAS-Betriebsgenehmigung, Unbemanntes Luftfahrzeug, Unbemanntes Luftfahrzeugsystem, Unmanned Aerial Vehicle, Unmanned aerial vehicle system, Unmanned Aircraft System
Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Verkehr, Freizeitgestaltung
Autor: Super-Admin
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Für das Beantragen einer Betriebsgenehmigung besteht keine Frist.
(1 bis 3 Monate Beantragen Sie die Verlängerung einer bestehenden Betriebsgenehmigung frühestens 3 Monate und spätestens 1 Monat vor Ablauf der Betriebsgenehmigung)Widerspruch
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