Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Unternehmenskarte; Beantragung eines Ersatzes bei Diebstahl

Wurde Ihre Unternehmenskarte gestohlen, benötigen Sie umgehend Ersatz. Den Antrag für eine Ersatzkarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person stellen.
Sie müssen der zuständigen Stelle bei der Antragstellung einen Nachweis über eine Diebstahlanzeige bei der Polizei vorlegen.
Die Unternehmensersatzkarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie die gestohlene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne. Beträgt die Restlaufzeit der Karte weniger als 6 Monate, bekommen Sie die Karte erneuert.
Mit Ausstellung einer Ersatzkarte verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit. Finden Sie oder andere Personen das Original wieder, müssen Sie diese der ausstellenden Stelle zurückgeben.
Als Unternehmernehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges Ihrem Unternehmen zuzuordnen.

Synonyme: Antrag Unternehmenskarte, Fahrtenschreiber, Fahrtenschreiberkarten, Fahrtenschreiberkartenregister, FKR, KBA, Kontrollgerätekarte, Kontrollgerätekarten, Kraftfahrt-Bundesamt, Unternehmen, Unternehmer

Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Verkehr

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können eine Unternehmenskarte online beantragen.

Unternehmenskarte online beantragen - TÜV SÜD

Sie können eine Unternehmenskarte online beantragen.

Unternehmenskarte online beantragen - DEKRA

Lebenslagen:

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Synonyme:

Antrag UnternehmenskarteFahrtenschreiberFahrtenschreiberkartenFahrtenschreiberkartenregisterFKRKBAKontrollgerätekarteKontrollgerätekartenKraftfahrt-BundesamtUnternehmenUnternehmer

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.