Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Als ein Ausländerverein gilt ein Verein, dessen Mitglieder oder Leiter überwiegend Ausländer sind. Als ein ausländischer Verein gilt ein Verein mit Sitz im Ausland, dessen Organisation oder Tätigkeit sich auf Deutschland erstreckt. Anmeldepflichtig ist der Vorstand. Hat ein Verein keinen Vorstand, trifft die Anmeldepflicht die vertretungsberechtigten Mitglieder. Bei einer organisatorischen Einrichtung eines ausländischen Vereins gilt die Anmeldepflicht auch für die Personen, die die Einrichtung leiten.
Die Anmeldung muss auf Deutsch erfolgen und folgendes enthalten:
Die Behörden erteilen kostenfrei eine Anmeldebescheinigung.
Der Verstoß gegen die Anmeldepflicht ist bußgeldbewehrt.
Synonyme: Ausländer, Ausländerverein, Ausländischer Verein
Lebenslagen: Vereine und Stiftungen
Autor: Super-Admin
Ausländische Vereine
Anmeldepflicht für Ausländervereine
Anmelde- und Auskunftspflicht ausländischer Vereine
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.