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Als ein Ausländerverein gilt ein Verein, dessen Mitglieder oder Leiter überwiegend Ausländer sind. Als ein ausländischer Verein gilt ein Verein mit Sitz im Ausland, dessen Organisation oder Tätigkeit sich auf Deutschland erstreckt. Anmeldepflichtig ist der Vorstand. Hat ein Verein keinen Vorstand, trifft die Anmeldepflicht die vertretungsberechtigten Mitglieder. Bei einer organisatorischen Einrichtung eines ausländischen Vereins gilt die Anmeldepflicht auch für die Personen, die die Einrichtung leiten.
Die Anmeldung muss auf Deutsch erfolgen und folgendes enthalten:
Die Behörden erteilen kostenfrei eine Anmeldebescheinigung.
Der Verstoß gegen die Anmeldepflicht ist bußgeldbewehrt.
Synonyme: Ausländer, Ausländerverein, Ausländischer Verein
Lebenslagen: Vereine und Stiftungen
Autor: Super-Admin
Ausländische Vereine
Anmeldepflicht für Ausländervereine
Anmelde- und Auskunftspflicht ausländischer Vereine
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