Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Bei Fahrverboten, welche durch die Zentrale Bußgeldstelle Viechtach angeordnet sind, können Sie Ihren Führerschein grundsätzlich bei allen bayerischen Polizeidienststellen abgeben. Der Führerschein kann auch durch einen bevollmächtigten Dritten hinterlegt werden. Nehmen Sie in diesen Fällen neben dem Führerschein immer den Bußgeldbescheid zur Führerscheinabgabe mit.
Die Dauer des Fahrverbots können Sie dem Bescheid entnehmen. Wann Sie den Führerschein wieder zurückerhalten, kann Ihnen meist von dem entgegennehmenden Polizeibeamten bereits bei Abgabe mitgeteilt werden.
Die Entgegennahme von Führerscheinen aufgrund außerbayerischer oder kommunaler Fahrverbote ist bei der Polizei ebenfalls möglich, wenn eine Zuordnung des Fahrverbots unter Vorlage des Bußgeldbescheids ohne Schwierigkeiten möglich ist. Die Polizei sendet den Führerschein dann an die zuständige Bußgeldbehörde. Fristen und Rückgabe des Führerscheins sind durch Sie mit der zuständigen Bußgeldbehörde selbständig abzuklären. Die Vollzugsfrist kann sich aufgrund der Weiterleitung des Führerscheins verlängern, da für die Fristberechnung grundsätzlich der Eingang bei der verwahrenden Behörde maßgeblich ist. Etwaige Verzögerungen gehen dabei zu Ihren Lasten.
Bei Fragen oder Besonderheiten wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die ausstellende Behörde. Sie kann Ihnen in jedem Fall weiterhelfen.
Synonyme:
Lebenslagen: Verkehrsordnungswidrigkeiten
Autor: Super-Admin
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.