Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Verkehrsgutachten prognostizieren in allen Verkehrsbereichen ein wachsendes Verkehrsaufkommen. Zur Bewältigung des weiter zunehmenden Verkehrs sind verstärkt neue Verkehrstechnologien zu entwickeln und einzuführen, um den Verkehr flüssiger und umweltverträglicher zu gestalten. Hierbei ist die Kooperation zwischen den Verkehrsträgern Straße, Schiene, Wasser und Luft im Gesamtverkehrssystem zu verbessern, der Übergang des Personen- und Güterverkehrs an den Schnittstellen dieser Verkehrsträger zu optimieren und der regionale Schienengüterverkehr zu fördern.
Gefördert werden kann die Entwicklung neuer Verkehrstechnologien, die Durchführung neuer Projekte und Demonstrationsvorhaben zur beschleunigten Einführung neuer Verkehrstechnologien und innovativer Vorhaben und Pilotprojekten des regionalen Schienengüterverkehrs. Darüber hinaus können innovative Antriebstechnologien für Schienen-Fahrzeuge und Lkw sowie die Entwicklung neuer Logistikkonzepte und Einzelmaßnahmen zur Optimierung im Güterverkehr gefördert werden.
Gefördert werden die unmittelbar projektbezogenen Kosten. D.h. projektbezogene Anschaffungen, Personalkosten oder Kosten für erforderliche externe Dienstleistungen im Rahmen des Projektes.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Der regelmäßige Fördersatz beträgt 50% in Form einer Anteilsfinanzierung.
Synonyme: GVZ, Kombinierter Verkehr, Logistik, Schienengüterverkehr, Umschlaganlagen
Lebenslagen: Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene, Förderungen nach Förderbereichen
Autor: Super-Admin
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.