Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Bei ab dem 01.07.1977 geschiedenen, aufgehobenen oder für nichtig erklärten Ehen, werden die von den Ehegatten in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte grundsätzlich jeweils zu gleichen Teilen zwischen den Eheleuten aufgeteilt. Gleiches gilt für laufend bezogene Leistungsansprüche (z.B. Renten, Pensionen). Diese Regelungen gelten auch für alle ab 01.01.2005 begründeten eingetragenen Lebenspartnerschaften. Bei früher geschlossenen Lebenspartnerschaften gilt der Versorgungsausgleich nicht, es sei denn, vor dem Amtsgericht ist bis zum 31.12.2005 ein Versorgungsausgleich für den Fall einer Aufhebung der Lebenspartnerschaft beantragt worden. Seit dem 01.10.2017 begründen auch gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe.
Die Entscheidung über den Versorgungsausgleich trifft das Familiengericht unabhängig von der Art der Versorgungsanrechte.
Aufgeteilt werden unter anderem Versorgungsanrechte aus folgenden Sicherungssystemen:
Synonyme: Scheidung
Lebenslagen: Finanzielle und sonstige Hilfen, Scheidung und Aufhebung
Autor: Super-Admin
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.