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Grundgesamtheit
Die Versorgungsempfängerstatistik liefert Daten über die Leistungsberechtigten des öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystems. Hierzu gehören Versorgungsempfänger und -empfängerinnen nach Beamten- und Soldaten-versorgungsrecht sowie nach dem Gesetz zu Artikel 131 Grundgesetz und nach beamtenrechtlichen Grundsätzen.
Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Stichtagserhebung zum 01.01. des jeweiligen Jahres. Außerdem werden Zu- und Abgänge im Vorjahr erhoben.
Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
Für Versorgungsempfänger und -empfängerinnen, die eine Versorgung nach Beamten- und Soldatenversorgungsrecht, nach dem Gesetz zu Art. 131 Grundgesetz oder nach beamtenrechtlichen Grundsätzen erhalten, werden folgenden Erhebungsmerkmale erfasst:
Nutzerbedarf
Die Daten der Versorgungsempfängerstatistik dienen zusammen mit den Personalstandsdaten der aktiven Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern, Berufssoldatinnen und -soldaten und Dienstordnungsangestellten als Entscheidungsgrundlage für Maßnahmen auf dem Gebiet des Beamten- und Versorgungsrechts. Außerdem werden die Ergebnisse für Berechnungen über die zukünftige Entwicklung der Versorgungsberechtigten und die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte verwendet.
Die Versorgungsempfängerstatistik dient in Verbindung mit der Personalstandstatistik insbesondere als Datengrundlage für den Versorgungsbericht der Bundesregierung und die Kalkulation der Zuweisungssätze für den Versorgungsfonds des Bundes. Darüber hinaus fließen die Ergebnisse der Statistik in die Haushaltsplanung des Bundes ein und sind Grundlage zur Ermittlung von Pensionsverbindlichkeiten im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.
EVAS: 74211
Synonyme:
Lebenslagen: Statistische Erhebungen und Meldepflichten
Autor: Super-Admin
Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.
Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren die Daten automatisiert aus dem jeweiligen Softwaresystem an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln. Damit sind keine manuellen Eingaben mehr erforderlich.
Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.
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