Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Der Versteigerer hat jede Versteigerung zwei Wochen vor dem in Aussicht genommenen Versteigerungstermin der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Wenn Sie ungebrauchte Ware versteigern, muss einer der folgenden Ausnahmegründe vorliegen:
Bei der Versteigerung von landwirtschaftlichem Inventar, land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Vieh ist keine Anzeige erforderlich.
Synonyme:
Lebenslagen: Versteigerung, Versteigerungen
Autor: Super-Admin
Die Anzeige muss spätestens 14 Tage vor dem Versteigerungstermin erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung dieser Frist ist der Eingang Ihrer Versteigerungsanzeige.
Die Behörde kann in Ausnahmefällen, insbesondere bei leicht verderblichem Versteigerungsgut, die Frist auf Antrag abkürzen.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.