Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Die Berufsbezeichnungen "Architektin/Architekt", "Innenarchitektin/Innenarchitekt", "Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt" und "Stadtplanerin/Stadtplaner" darf in Bayern nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Architekten- bzw. Stadtplanerliste bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen ist.
Auswärtige Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner, d.h. solche, die in Bayern weder Wohnsitz noch Niederlassung oder überwiegende berufliche Beschäftigung haben, dürfen die Berufsbezeichnungen grundsätzlich nur führen, wenn sie
Die auswärtigen Architekten und Stadtplaner, die nicht Mitglied einer deutschen Architektenkammer sind bzw. in eine deutsche Stadtplanerliste eingetragen sind, haben das erstmalige Erbringen von Leistungen vorher anzuzeigen. Sie werden in einem gesonderten Verzeichnis geführt.
Über die Führung in dem Verzeichnis auswärtiger Dienstleister wird eine auf fünf Jahre befristete Bescheinigung ausgestellt, aus der sich auch die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung ergibt. Die Bescheinigung ist auf Antrag um höchstens fünf Jahre zu verlängern.
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in die Listen und Verzeichnisse.
Das Recht nach Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 2005/36/EG, die Berufsbezeichnung des Niederlassungsstaats zu führen, bleibt unberührt. Die Berufsbezeichnung ist so zu führen, dass keine Verwechslung mit Berufsbezeichnungen nach Art. 1 Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau möglich ist.
Synonyme:
Lebenslagen: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation, Anmelde-, Antrags- und Anzeigepflichten, Befähigungs- und Sachkundenachweise, Beschäftigung von Ausländern (Unions- und Nichtunionsbürger), Weitere Register, Rollen und Verzeichnisse, Zeugnisse und Lizenzen
Autor: Super-Admin
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.