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Waffenhandel; Anzeige der Verbringung von Schusswaffen oder Munition aus Deutschland

Damit der legale Waffenhandel innerhalb der Europäischen Union (EU), dem Schengenraum sowie Nordirlands nachvollziehbar ist, gibt es den EU-Meldedienst. Im Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) werden EU-weit Meldungen zu Waffen- und Munitionstransporten erfasst. In Deutschlands nimmt das Bundesverwaltungsamt (BVA) Verbringungsmeldungen von Waffen und Munition an und übermittelt sie an das IMI.

Waffenhändler und -hersteller können statt einer Erlaubnis für jede einzelne Ausfuhr eine allgemeine Verbringungserlaubnis beantragen. Diese ist 3 Jahre lang gültig. Sie können die Erlaubnis bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen.

Nur wenn Sie im Besitz dieser allgemeinen Verbringungserlaubnis sind, sind Sie verpflichtet, Ausfuhren in gleichgestellte Mitgliedstaaten direkt dem BVA anzuzeigen.

Diese Anzeige umfasst Angaben

  • zur Beförderung,
  • zu Versender und Empfänger,
  • zur Erlaubnis und
  • über die Waffen oder Munition.

Synonyme: allgemeine Verbringungserlaubnis, allgemeine Waffengesetzverordnung, Ammunition, Arms dealer, Binnenmarktinformationssystem, Bundesverwaltungsamt, BVA, Einfuhrerlaubnis, Essential components of a firearm, EU-Meldedienst, EU reporting service, Federal Office of Administration, Feuerwaffen, Firearm, Firearms, firearms license, General movement permit, General Weapons Act Ordinance, IMI, Import permit, Internal Market Information System, Member states, Mitgliedstaaten, Munition, Notification, Notifizierung, Prior consent, Schengen area, Schengen-Raum, Schusswaffe, Transfer, Verbringung, vorherige Zustimmung, Waffe, Waffen, Waffengesetz, Waffenhändler, Waffenhersteller, waffenrechtliche Erlaubnis, Waffenteile, Waffentransport, Weapon, Weapon manufacturer, Weapon parts, Weapons, Weapons Act, Weapons transportation, wesentliche Bestandteile einer Feuerwaffe

Lebenslagen: Anmelde-, Antrags- und Anzeigepflichten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen und können Behördengänge direkt online erledigen.

Verbringen von Schusswaffen oder Munition online anzeigen

Fristen:

Die allgemeine Verbringungserlaubnis darf nicht älter als 3 Jahre sein.

Die Anzeige und Verbringung müssen innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Einfuhrerlaubnis geschehen.

Rechtsbehelf:

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

allgemeine Verbringungserlaubnisallgemeine WaffengesetzverordnungAmmunitionArms dealerBinnenmarktinformationssystemBundesverwaltungsamtBVAEinfuhrerlaubnisEssential components of a firearmEU-MeldedienstEU reporting serviceFederal Office of AdministrationFeuerwaffenFirearmFirearmsfirearms licenseGeneral movement permitGeneral Weapons Act OrdinanceIMIImport permitInternal Market Information SystemMember statesMitgliedstaatenMunitionNotificationNotifizierungPrior consentSchengen areaSchengen-RaumSchusswaffeTransferVerbringungvorherige ZustimmungWaffeWaffenWaffengesetzWaffenhändlerWaffenherstellerwaffenrechtliche ErlaubnisWaffenteileWaffentransportWeaponWeapon manufacturerWeapon partsWeaponsWeapons ActWeapons transportationwesentliche Bestandteile einer Feuerwaffe

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.