Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie in Kürze die Ergebnisse
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Damit der legale Waffenhandel innerhalb der Europäischen Union (EU), dem Schengenraum sowie Nordirlands nachvollziehbar ist, gibt es den EU-Meldedienst. Im Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) werden EU-weit Meldungen zu Waffen- und Munitionstransporten erfasst. In Deutschlands nimmt das Bundesverwaltungsamt (BVA) Verbringungsmeldungen von Waffen und Munition an und übermittelt sie an das IMI.
Waffenhändler und -hersteller können statt einer Erlaubnis für jede einzelne Ausfuhr eine allgemeine Verbringungserlaubnis beantragen. Diese ist 3 Jahre lang gültig. Sie können die Erlaubnis bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen.
Nur wenn Sie im Besitz dieser allgemeinen Verbringungserlaubnis sind, sind Sie verpflichtet, Ausfuhren in gleichgestellte Mitgliedstaaten direkt dem BVA anzuzeigen.
Diese Anzeige umfasst Angaben
Synonyme: allgemeine Verbringungserlaubnis, allgemeine Waffengesetzverordnung, Ammunition, Arms dealer, Binnenmarktinformationssystem, Bundesverwaltungsamt, BVA, Einfuhrerlaubnis, Essential components of a firearm, EU-Meldedienst, EU reporting service, Federal Office of Administration, Feuerwaffen, Firearm, Firearms, firearms license, General movement permit, General Weapons Act Ordinance, IMI, Import permit, Internal Market Information System, Member states, Mitgliedstaaten, Munition, Notification, Notifizierung, Prior consent, Schengen area, Schengen-Raum, Schusswaffe, Transfer, Verbringung, vorherige Zustimmung, Waffe, Waffen, Waffengesetz, Waffenhändler, Waffenhersteller, waffenrechtliche Erlaubnis, Waffenteile, Waffentransport, Weapon, Weapon manufacturer, Weapon parts, Weapons, Weapons Act, Weapons transportation, wesentliche Bestandteile einer Feuerwaffe
Lebenslagen: Anmelde-, Antrags- und Anzeigepflichten
Autor: Super-Admin
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen und können Behördengänge direkt online erledigen.
Die allgemeine Verbringungserlaubnis darf nicht älter als 3 Jahre sein.
Die Anzeige und Verbringung müssen innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Einfuhrerlaubnis geschehen.
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