Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Waffenherstellung und/oder Waffenhandel; Anzeige der Aufnahme oder Einstellung des Betriebs

Die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss bei der zuständigen Waffenbehörde angezeigt werden.

Bei Nichtanzeige liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Ziffer 8 Waffengesetz vor.

Synonyme:

Lebenslagen: Sachkunde und Sicherheit

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die Aufnahme oder Einstellung des Betriebs zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels sowie die Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung online anzeigen.

Anzeige der Aufnahme oder Einstellung des Betriebs zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels sowie der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder Einstellung des Betriebs erfolgen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.