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Informationen

zur Leistung

Wahlschein und Briefwahlunterlagen; Beantragung

Grundsätzlich wählen Sie in dem Wahllokal, bei dem Sie im Wählerverzeichnis als wahlberechtigt eingetragen sind. Wenn Sie per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal Ihres Wahlkreises (bei den Kommunalwahlen und Bundestagswahlen), Stimmkreises (bei Landtags- und Bezirkswahlen) bzw. Landkreises/kreisfreien Stadt (bei Europawahlen) abstimmen möchten, müssen Sie bei Ihrer Gemeinde einen Wahlschein beantragen. Hier wie im Folgenden ist Ihr Ansprechpartner bei Mitgliedsgemeinden einer Verwaltungsgemeinschaft anstelle der Gemeinde ggf. auch die Verwaltungsgemeinschaft.

Einen Wahlschein brauchen Sie für die Wahlteilnahme auch immer dann, wenn Sie ausnahmsweise nicht in einem Wählerverzeichnis eingetragen, aber dennoch für die betreffende Wahl wahlberechtigt sind.

Synonyme: Wahlbenachrichtigungen, wahlunterlage, wahlunterlagen

Lebenslagen: Wahlen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen online anfordern.

Briefwahl-Antrag

Fristen:

Der Wahlscheinantrag kann in der Regel bis zum zweiten Tag vor der Wahl, also bis Freitag, 15 Uhr (bei Bundestags- und Europawahlen bis 18 Uhr) gestellt werden; in bestimmten Ausnahmefällen (z. B. wenn der Abstimmungsraum bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann) kann der Wahlschein auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden.

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der auf dem Umschlag genannten Stelle (Wahlamt der Gemeinde) eingehen. Das Transportrisiko liegt beim Wähler.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

Wahlbenachrichtigungenwahlunterlagewahlunterlagen