Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt den Kindern von Versicherten eine Halb- oder Vollwaisenrente. Sie können diese Waisenrente erhalten, wenn Ihr Elternteil infolge eines Versicherungsfalls gestorben ist. Dazu gehören Arbeitsunfälle, Unfälle auf dem Arbeitsweg und Berufskrankheiten. Ein Antrag ist nicht nötig.
Anspruch auf die Waisenrente haben leibliche Kinder sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Stiefkinder, Pflegekinder, Enkel und Geschwister.
Sie erhalten die Waisenrente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie aber auch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt werden. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die Waise
Schließen zum Waisenrentenbezug berechtigende Zeiten nicht nahtlos aneinander an, kann auch in einer Übergangszeit von höchstens 4 Kalendermonaten (zum Beispiel Zeit zwischen Ende der Schulausbildung und Aufnahme eines Studiums) ein Anspruch auf Waisenrente bestehen.
Wenn Sie Halbwaise sind, beträgt die Waisenrente 20 Prozent des Arbeitsverdienstes Ihres Elternteils im Jahr vor dem Unfall, wenn Sie Vollwaise sind, beträgt die Waisenrente 30 Prozent. Sie erhalten die Waisenrente monatlich.
Es kann sein, dass neben Ihnen weitere Personen Anspruch auf Geld von der gesetzlichen Unfallversicherung haben, zum Beispiel Ihre Geschwister oder eine Witwe beziehungsweise ein Witwer. In diesem Fall darf die Summe der Renten 80 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes der verstorbenen Person nicht übersteigen. Ihre Waisenrente wird in diesem Fall anteilig gekürzt. Wenn Sie ein Pflegekind sind, kann der Anspruch auf Waisenrente ganz entfallen.
Synonyme: Berufsgenossenschaft, Elternteil verstorben, Feuerwehrunfallkasse, Geldleistungen, Hinterbleibene, Hinterbliebenenleistung, Hinterbliebenenrenten, Hinterbliebenenversorgung, Leistungen bei Tod, Leistungen für Halbwaisen, Leistungen für Vollwaisen, Leistungen gesetzliche Unfallversicherung, Leistungen nach Tod, Rente, Sterbefall, Sterbefall, Todesfall, Todesfall, Unfall, Unfallkasse, Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Lebenslagen: Finanzielle und sonstige Hilfen, Unfall
Autor: Super-Admin
Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.