Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Wappen und Hoheitszeichen von Kommunen; Meldung bei Änderung oder Annahme

Gemeinden, Landkreise und Bezirke können nach eigenem Ermessen entscheiden, ob sie neue Wappen und Fahnen annehmen oder bestehende Wappen und Fahnen ändern möchten. Sie sind lediglich verpflichtet, sich vor ihrer Entscheidung von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns beraten zu lassen. Sollte die Kommunen dem Vorschlag der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns nicht folgen wollen, muss sie die Angelegenheit vor ihrer Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde vorlegen.

Die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns muss von der Annahme neuer und der Änderung bestehender Wappen und Fahnen unterrichtet werden. Von der Annahme neuer und der Änderung bestehender Wappen ist außerdem das Bayerische Hauptmünzamt zu unterrichten. Dienstsiegel und Siegelmarken können nur beim Bayerischen Hauptmünzamt bestellt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns und dem Bayerischen Hauptmünzamt (Kontaktdaten siehe "Weiterführende Links").

Synonyme:

Lebenslagen: Übergreifender Austausch und Abstimmung

Autor: Super-Admin

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.