Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Abgabepflichtig sind die selbstbewirtschaftenden Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von bestockten Weinbergsflächen, sofern diese mehr als 10 Ar (= 1000 qm) umfassen. Die Abgabe beträgt 1,75 Euro je Ar der in der Weinbaukartei als bestockt ausgewiesene Rebfläche eines Betriebes.
Da die Abgabe auf Grundlage der Angaben zur Weinbaukartei erhoben wird, kommt der rechtzeitigen und vollständigen Meldung von Änderungen der Bewirtschaftung zum 31.05. eines Jahres (vgl. Flächen- und Nutzungsnachweis FNN) besondere Bedeutung zu. Mit der im laufenden Kalenderjahr erhobenen Abgabe soll grundsätzlich der Absatz der aus der Ernte des Vorjahres gewonnenen Erzeugnisse gefördert werden.
Die Abgabepflicht bezieht sich daher auf die zum Zeitpunkt der Ernte im Vorjahr zur Weinbaukartei gemeldete bestockte Fläche. So ist beispielsweise für die im Jahr 2019 erhobene Abgabe die Rebfläche zum Zeitpunkt der Ernte 2018 maßgeblich.
Mit der Abgabe werden Maßnahmen der Absatzförderung für den Wein aus Bayern, insbesondere die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit, Marktforschungstätigkeiten und die Veranstaltung von Messen und Ausstellungen sowie die Beteiligung hieran gefördert.
Im Allgemeinen dürfen solche Maßnahmen der Absatzförderung nur außerhalb der bestimmten Anbaugebiete Bayerns (Franken und Württemberg, Bayer. Bodensee) durchgeführt werden, um neue Absatzmärkte zu erschließen und Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Europäischen Union zu vermeiden. Anträge auf Förderung aus den Mitteln der Bayerischen Weinfondsabgabe sind an die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Veitshöchheim, zu richten.
Synonyme:
Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Betriebe
Autor: Super-Admin
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.