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Weinbau; Erwachsenenbildung

Ziel der Bildungsmaßnahme
Umweltgerechte und qualitätsorientierte Arbeitserledigung im Weinberg und im Keller

Form der Bildungsmaßnahme
Die Seminare werden in Kursen durchgeführt. Die frühzeitige Festlegung der Kurse ermöglicht den Teilnehmern eine rechtzeitige Terminplanung.

Alle Seminare in Theorie und Praxis werden in erwachsenengerechter Form angeboten. Sie bauen auf bereits vorhandene weinbauliche und kellerwirtschaftliche Erfahrung auf und heben sich demzufolge deutlich von der Didaktik und Methodik der Ausbildung ab. Sie setzen eigenes Engagement in Theorie und Praxis voraus und gehen davon aus, dass bestimmte Teile der Fortbildung auf dem Teilnehmerbetrieb eigenverantwortlich ergänzt werden.

Umfang der Seminare

Teil 1 Weinbau - Zeitraum: November - August
- 70 Std. Theorie (Einzeltage, meist Donnerstag, Freitag und Samstag)
- 30 Std. Praxis im Weinberg (abends oder samstags) (in Gruppen von 6 - 8 Personen / Unterweisung durch Winzermeister)
Nach diesem Seminar kann die Sachkundeprüfung nach dem Pflanzenschutzgesetz abgelegt werden

Teil 2 Kellerwirtschaft - Zeitraum: September bis März
- 80 Std. Theorie in Form von Wochenkursen (Montag bis Freitag)
- 30 Std. Praxis im Keller (in Gruppen von 6 - 8 Personen / Unterweisung durch Winzermeister)

Vorbereitung auf die Abschlussprüfung "Winzer"
Soweit die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden, können interessierte Teilnehmer die Abschlussprüfung "Winzer" nach § 45/2 Berufsbildungsgesetz ablegen.
Zur Vorbereitung auf die schriftliche und praktische Prüfung werden zusätzliche Tage (30 Std.) zur Stoffvertiefung angeboten.

Synonyme:

Lebenslagen: Betriebliche Fortbildung, Schulische Berufsausbildung

Autor: Super-Admin

Fristen:

Anmeldung bis zum 31. Juli 2025
Lehrgangsbeginn: voraussichtlich November 2025 (nächster Lehrgangsbeginn voraussichtlich November 2025)

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.