Informationen
zur Leistung
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Weintrauben, Traubenmost, Federweißer und Wein dürfen nur in der Menge an andere abgegeben werden, die dem Gesamthektarertrag des Weinbaubetriebes entspricht.
Die für die Bemessung des Gesamthektarertrages eines Betriebes maßgebliche Rebfläche ist die Ertragsrebfläche. Der zulässige Hektarhöchstertrag beträgt für das bestimmte Anbaugebiet Franken 90 hl je Hektar und für den bayerischen Teil des bestimmten Anbaugebietes Württemberg (Bayerischer Bodensee) 110 hl je Hektar.
Der zulässige Hektarhöchstertrag stellt die maximale jährliche Vermarktungsmenge an Wein dar, die vom Betrieb in Verkehr gebracht werden darf.
Die den Gesamthektarertrag eines Weinbaubetriebes übersteigende Erntemenge wird als Übermenge bezeichnet.
Hierbei wird unterschieden:
Übermengen, die den Gesamthektarertrag um mehr als 20 % übersteigen, dürfen nur zur Weinbereitung im eigenen Betrieb verwendet werden und sind bis zum 15. Dezember des auf die Ernte folgenden Jahres zu destillieren (siehe Informationsseite "Destillationsverpflichtung").
Übersteigt in einem Weinbaubetrieb die Erntemenge den Gesamthektarertrag um nicht mehr als 20 %, so darf diese Übermenge nur im eigenen Betrieb zur Weinerzeugung verwendet und über das Erntejahr hinaus gelagert, im eigenen Betrieb zur Herstellung von Qualitätsschaumwein b. A. verwendet und über das Erntejahr hinaus gelagert werden. Eine Vermarktung ist erst dann möglich, wenn in einem der folgenden Jahre der Gesamthektarertrag unter dem Wert von 90 hl/ha absinkt. Die Vermarktung der Übermenge ist dann in einem Umfang möglich, der der Differenz zwischen Erntemenge und erlaubtem Gesamthektarertrag entspricht. Darüber hinaus dürfen Übermengen bis 20 % des Hektarhöchstbetrages destilliert oder im eigenen Betrieb zur Herstellung von Traubensaft verwendet werden. Die Vermarktung dieser beiden Produkte ist ohne Anrechung auf die zulässige Vermarktungsmenge möglich.
Synonyme:
Lebenslagen: Statistische Erhebungen und Meldepflichten
Autor: Super-Admin
Abgabetermin für die Traubenerntemeldung: 15. Januar
bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim.
Cache Settings Menü
Cache: aus- oder eingeschlossen? Nicht festgelegt!
url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/weinbau-traubenerntemeldung-und-weinerzeugungsmeldung-hektarhoechstertragsregelung/ zuletzt geändert: 12.10.2024 00:51:13
Der Seiten-Cache für diese Seite ist leer.
Cache Status: inactive
Informieren Sie sich hier, welche Cookies Sie auf unserer Webseite akzeptieren. Dort können Sie auch jederzeit die Einstellungen ändern. Wir nutzen essentielle Cookies, um grundlegende Funktionen der Internetseite zu gewährleisten. Aus diesem Grund sind diese Cookies bereits aktiviert. Optionale Dienste ermöglichen die Einbettung von externen Medien in unsere Internetsete. Sie müssen diese Cookies zulassen um z.B. Videos, Kartenansichten oder Veranstaltungen zu sehen oder sich die Inhalte der Internetseiten vorlesen zu lassen. Mit unserem Statistikdienst erfassen wir anonymisierte Daten für Auswertungen und Statistiken, damit wir Ihren Internetseiten-Besuch optimal gestalten können.
Name: ReadSpeaker, URL: https://cdn-eu.readspeaker.com
Zustimmung zum Tool ReadSpeaker zum Vorlesen einiger Textpassagen auf dieser Seite
Name: Unser-Würmtal, URL: https://termine.unser-wuermtal.de
Zustimmung zur Einbindung aktueller Veranstaltungen von der Domain termine.unser-wuermtal.de
Name: Google Maps, URL: https://maps.googleapis.com
Zustimmung zur Einbindung von Google-Maps Karten zum Anzeigen von Adressen auf einer Karte.
Name: Statistik, URL: https://piwikpro.de/
Analytics: Wir erheben Daten über Ihren Besuch auf unserer Website mit Hilfe von PIWIK Pro. Dies hilft uns zu verstehen, wie die Website genutzt wird: Was funktioniert, was möglicherweise defekt ist und was wir verbessern sollten.
Keine Vorschau vorhanden.