Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Bei Weinerzeugnissen wie (schlichtem) Wein, Landwein, Qualitätswein, Prädikatswein, Likörwein, Perlwein und Sekt müssen gewisse analytische Mindestwerte (z. B. Gesamtalkoholgehalt) oder Höchstwerte (z. B. gesamte schweflige Säure) eingehalten werden. In der Praxis kann es vorkommen, dass diese Werte nicht erreicht oder überschritten werden. Auch bei der Bezeichnung oder der kellerwirtschaftlichen Behandlung können Fehler oder Abweichungen entstehen, die in Ausnahmefällen sanktioniert (zugelassen) werden können.
Zuständige Behörden:
a) Regierung von Unterfranken für Ausnahmegenehmigungen nach § 2 WeinÜV in Verfahren nach § 19 Abs. 1 und § 20 Abs. 1 WeinG (= Qualitätsprüfung für Weine)
b) alle Regierungen für Ausnahmegenehmigungen nach § 2 WeinÜV, sofern von Vorschriften abgewichen wird, die vorrangig dem Gesundheits- und Täuschungsschutz dienen, und kein Fall von a) vorliegt
Synonyme: Weinbüchern, Weinbuch, Weinbuchführungsordnung
Lebenslagen: Verbraucherschutz
Autor: Super-Admin
Widerspruch und Anfechtungsklage
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.