Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

Bayern- portal

Ansprech-

partner

Witwen- und Witwerrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung für frühere Ehegatten

Wenn Ihre frühere Ehepartnerin oder Ihr früherer Ehepartner infolge eines Versicherungsfalles verstorben ist, zum Beispiel bei einem Arbeitsunfall, können Sie eine Rente erhalten. Das Gleiche gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften. Ein Rentenanspruch besteht dann, wenn Versicherte früheren Ehegatten oder früheren eingetragenen Lebenspartnerinnen oder -partnern während des letzten Jahres vor dem Tod Unterhalt geleistet haben oder ein entsprechender Anspruch auf Unterhalt bestand.

Sie müssen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse hierzu einen Antrag stellen.
Die Rente beträgt 30 Prozent des Jahreseinkommens der verstorbenen Person. Die monatliche Auszahlung beginnt 3 Monate nach dem Tod. Sie erhalten die Rente höchstens 21 Monate lang.

Sie erhalten die Rente in Höhe von 40 Prozent des Jahreseinkommens der verstorbenen Person, wenn Sie:

  • ein Kind erziehen,
  • älter als 47 Jahre alt sind oder
  • erwerbsgemindert, berufs- oder erwerbsunfähig im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sind.

Es kann sein, dass neben Ihnen weitere Personen Anspruch auf die Rente haben, zum Beispiel wenn die verstorbene Person mehrmals verheiratet und geschieden war. In einem solchen Fall teilt sich die Rente je nach der Dauer der Ehe oder Lebenspartnerschaft mit der verstorbenen Person auf.

Wenn Sie ein Einkommen haben, verringert sich die Rente.

Synonyme: Berufsgenossenschaft, Feuerwehrunfallkasse, Geldleistungen gesetzliche Unfallversicherung, Hinterbliebenenleistung, Leistungen bei Tod, Leistungen eingetragene Lebenspartner, Leistungen eingetragene Lebenspartnerinnen, Leistungen frühere Ehegatten, Leistungen gesetzliche Unfallversicherung, Leistungen nach Tod, Rente, Todesfall, Unfallkasse, Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

Lebenslagen: Finanzielle und sonstige Hilfen, Unfall

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch ein-legen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufs-genossenschaft oder Unfallkasse.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

BerufsgenossenschaftFeuerwehrunfallkasseGeldleistungen gesetzliche UnfallversicherungHinterbliebenenleistungLeistungen bei TodLeistungen eingetragene LebenspartnerLeistungen eingetragene LebenspartnerinnenLeistungen frühere EhegattenLeistungen gesetzliche UnfallversicherungLeistungen nach TodRenteTodesfallUnfallkasseUnfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.